Häkchen setzen?!

Der EuGH hat aktuell am heutigen Tage per Urteil entschieden, dass in Cookies aktiv eingewilligt werden muss, ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt somit nicht. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Der Nutzer soll durch das Unionsrecht in seiner Privatsphäre geschützt werden und somit muss er auch aktiv in den Eingriff einwilligen.

Der Gerichtshof stellt zudem klar, dass der Anbieter den Nutzer auf seiner Internetseite insbesondere auf Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und Zugriffsmöglichkeiten von Dritten hinweisen muss.

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