Name an der Haustürklingel datenschutzkonform?

Diese Frage beschäftigte kürzlich die Wiener Stadtverwaltung, nachdem ein Mieter Bedenken geäußert hatte, ob die Nennung seines Namens an dem häuslichen Klingelschild gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoße.

Erst sympathisierte die Wiener Stadtregierung mit der Idee des Mieters und verkündete bei allen 220.000 Wiener Gemeindebauwohnungen die Klingelschilder auf Türnummern umgerüstet werden müssten.

Sogar nachdem die EU-Kommission offiziel mitgeteilt hat, dass dieser Bereich nicht in der Datenschutzgrundverordnung geregelt wurde, hielt die Stadt an ihrem Beschluss fest und setzte diesen bereits bei 10.000 Wohnungen um, indem sie Namen gegen die Türnummern tauschte.

Erst nach einem erhöhten Beschwerdeaufkommen der Wiener Stadtbewohner stoppte die Umsetzung. Mehr als Verwirrung und Kosten von 14.000 € entstanden jedoch nicht.