Das BayLDA hat zwischenzeitlich das Portal für die Online-Meldung des DSB freigeschaltet.
Dieses ist unter https://lda.dsb-meldung.de/ zu erreichen.
Gemäß Art. 37 Abs. 7 DS-GVO hat ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Das BayLDA hatte die Frist hierzu verlängert, da das Online-Portal nicht rechtzeitig bereitstand. Diese verlängerte Frist endet am 30.09.2018.
Sollte der DSB nicht gemeldet werden, stellt dies einen Verstoß da, der mit einem Bussgeld geahndet werden kann.
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