Diese Meinung vertritt zumindest der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in einer Stellungnahme.
Er empfiehlt den Auftragsverarbeitern die möglichen Kosten einer Kontrolle im Vorfeld in den Vertrag mit einzupreisen.
Bitte beachten, der BayLfD ist nur für den öffentlichen Bereich zuständig, die nichtöffentlichen werden vom BayLDA überwacht.